Gastronomie

Gesetzliche Pflichten für Lebensmittelbetriebe – Gastraum, Küche, Vorratskammer, Biergarten / Gartenwirtschaft, usw.

Lückenlose Dokumentation und professionelles Monitoring als Voraussetzung für Hygiene und Sicherheit

Rechtliche Grundlagen für Betriebe aus der Gastronomie

Alle Unternehmen, die in irgendeiner Form mit Lebensmitteln arbeiten – sei es bei der Herstellung, Verarbeitung, Behandlung oder Zubereitung – müssen eine vollständige und fachgerechte Dokumentation führen. In dieser Dokumentation sind sämtliche Hygienemaßnahmen jederzeit nachweisbar festzuhalten. Das Lebensmittelrecht schreibt diese Vorgabe ausdrücklich vor.

Davon betroffen sind insbesondere:

  • Restaurants, Kantinen und Cafés
  • Imbisse und Biergärten
  • Catering- und Partyservices
  • alle weiteren gastronomischen Einrichtungen

Für Betriebsinhaber bedeutet dies eine gesetzliche Verpflichtung, ein präventives System zur Überwachung von Schädlingsbefall einzurichten.

Warum ein Monitoringsystem in der Gastronomie Pflicht ist

Unsere Erfahrung zeigt, dass viele Unternehmer die Tragweite der gesetzlichen Bestimmungen deutlich unterschätzen. Seit dem 1. Januar 2006 gilt in Deutschland unmittelbar europäisches Recht. Damit ist die Einführung eines Monitoringsystems nach HACCP zwingend vorgeschrieben.

Das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) stellt eine Gefahrenanalyse und Kontrolle kritischer Punkte dar. Ziel ist es, durch präventive Maßnahmen die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln dauerhaft zu gewährleisten.

Folgen die Gastronomie bei Schädlingsbefall

Ein sichtbarer Befall durch Mäuse, Ratten oder Insekten – dazu zählen Schaben, Fliegen, Motten, Käfer, Ameisen und sogar Milben – kann gravierende Konsequenzen haben. Besonders in den Bereichen Lagerung, Transport und Logistik entstehen nicht nur hygienische Risiken, sondern auch ein massiver Imageschaden.

Kunden reagieren sensibel, und negative Erfahrungen verbreiten sich schnell. Für den betroffenen Betrieb kann dies erhebliche wirtschaftliche Verluste nach sich ziehen, die mit einer professionellen Schädlingsprävention leicht vermeidbar wären. Unsere geprüften Kammerjäger von AML Schädlingsbekämpfung helfen Ihnen als Gastronomen gerne dabei, Ihren Betriebe rechtssicher und hygienisch sauber zu halten.

Das AML-Rundum-Paket nach HACCP-Konzept:

Schädlinge in der Gastronomie müssen nicht sein. Wir zeigen den Weg.

Gastronomie – AML Schädlingsbekämpfung
Gastronomie – AML Schädlingsbekämpfung
Gastronomie – AML Schädlingsbekämpfung

Potentieller Befall durch:

Schädlinge lauern in der Gastronomie überall. Wir bekämpfen sie erfolgreich.